Lösungswege


Wir helfen bei drohender Zwangsversteigerung - Umschuldungszentrale Dresden Joachim Fajerski



Bei der Zwangs­verstei­gerung ...

... der eigenen Immobilie fühlen sich Schuldner oft „hilflos in den Fängen des Gläubigers“. Trotz dieser emotionalen Belastung sollten sich Schuldner möglichst früh an uns wenden. Zwangs­versteigerungen können grundsätzlich vermieden werden. Selbst nach Kündigung des Darlehens und beantragter Zwangsversteigerung gibt es verschiedene Strategien, um Zwangsversteigerungen zu verhindern.

Abhängig vom Einzelfall kann eine Vergleichsverhandlung, eine Umschuldung oder die Ruhend­stellung des Verfahrens sinnvoll sein. Da zwischen Beantragung der Zwangsversteigerung und dem Versteigerungstermin Jahre liegen können, kann sich in dieser Zeit Ihre wirtschaftliche Situ­ation wieder verbessert haben. Manchmal liegen auch Gründe vor, die eine Zwangs­verstei­gerung auf Zeit oder auf Dauer verhindern.

Abhängig vom Einzelfall ist eine individuelle Lösung zu finden. Für die Einstellung der Zwangs­voll­streckung stehen mehrere praktizierte Lösungswege zur Verfügung.




Umschuldung vom Profi - Umschuldungszentrale Dresden Joachim Fajerski


Umfinanzierung durch Banken

Bei frühzeitigem Handeln kann oft eine Lösung mit einer Bank gefunden werden. Eine Um­finanzierung ist sowohl für die Bank als auch den Schuldner der unkomplizierteste und günstigstes Weg, um eine Zwangs­voll­streck­ung einzustellen. Die Verhandlung mit der Bank für eine Umfinanzierung ist jedoch sorgfältig vorzubereiten.


Baufinanzierung ist unsere Stärke - Umschuldungszentrale Dresden Joachim Fajerski


Einstellung der Zwangsvollstreckung...

...mit Hilfe von privaten Geldgebern.
Ist eine Umfinanzierung nicht möglich, kann in bestimmten Situationen unter Beteiligung privater Geldgeber – unabhängig vom Schufa-Score – benötigtes Kapital für die Einstellung der Zwangsvollstreckung zur Verfügung gestellt werden.




Freihändigen Verkauf ...

... mit gleichzeitiger Einräumung eines Mietrechts und einer Rückkauf-Option
Ein von uns vermittelter Käufer schließt mit Ihnen einen notariellen Kauf­vertrag. Mit dem Kaufpreis werden die dinglichen Gläubiger befriedigt und die Zwangsversteigerung beendet. Außerdem schließt der Käufer mit Ihnen einen Mietvertrag ab, der Ihnen die weitere Nutzung ermöglicht.

Im nota­riellen Kaufvertrag wird Ihnen ein im Grundbuch gesichertes Rück­kaufsrecht eingeräumt. Hierdurch erhalten Sie Sie die Möglichkeit unver­ändert wohnen bleiben zu können und nach Verbesserung Ihrer Bonität Ihr Haus / Ihre Eigentumswohnung zurückkaufen zu können.



Baufinanzierung, Hilfe vom Profi - Umschuldungszentrale Dresden Joachim Fajerski