Referenzen

In meinen Referenzen könnte ich aus 16 Jahren Arbeit endlose Namen und Adressen aufführen…..-,

es würde gegen die Datenschutzgrundverordnung DSGVO des neuen Bundesdatenschutzgesetzes BDSG verstoßen und dann glaube ich, die Menschen wöllten hier nicht öffentlich auftreten, da es eine sehr peinliche und intime Privatange­legenheit ist.

Alle Vorgänge und Abläufe entsprechen der Realität. Unterlagen und Belege habe ich hier im Original vorliegen und können im Vierau­gen­prinzip bei mir kurz eingesehen werden, aber nicht fotografiert und weiterverwendet werden.

Dennoch möchte ich nur die letzten Fälle kurz in seiner Historie, bis zum erfolgreichen Abschluss aufzeigen.




 



Thüringen: September 2019

Wir hatten unsere Post an die Adresse gesendet, zu dem Objekt was in der Zwangsversteigerung war. Der Mieter dieses Hauses, Herr Mustermann, rief mich an und bat uns um Rat. Der Temin der Zwangsversteigerung war aber schon einige Tage später, so konnten wir nur hoffen, dass kein Bieter (Interessent) ein zu­schlagfähiges Gebot abgeben würde, was die Gläubigerbank annehmen würde.

Es gab ein zugelassenes Gebot. Ein Vermittler der Gläubi­ger­bank hatte einen Kunden, der das Objekt als Kapitalanleger kaufen wollte, und den Mieter, um die Familie Mustermann als Mieter im Objekt zu lassen, dass aber für einen sehr über­teu­erten Mietpreis. So kam ich ins Spiel und erarbeitete mit der Familie Mustermann eine Strategie. Wir suchten und fanden in der näheren Bekanntschaft eine Dame, Frau Mustermann, die bereit war eine Finanzierung aufzunehmen, um das Haus, im Freihändigen Verkauf, also vor der nächsten Zwangs­verstei­gerung, das Objekt zu kaufen. In diesem Objekt lebten die Eltern, die Tochter mit Partner und der Sohn, es waren hier mehrere Existenzen bedroht.


Das erste Problem war, das der noch Eigentümer, Herr Muster­mann sich mit dem Mietern Familie Mustermann so überworfen hatte, dass beide in mehrere Gerichtsverfahren gegenseitig zu Gange waren und nur noch über Anwälte miteinander kommu­nizierten. Wir als Vermittler und Schlichter konnten aber mit allen Parteien den Frieden finden, den wir alle brauchten, um diese Sache erfolgreich abzuschließen.

Der noch Eigentümer war in den Zwang gekommen, weil die Familie Mustermann wegen Streitereien mit dem Eigentümer, Herr Mustermann, keine Miete mehr zahlten. Daher blieben die Raten an die Bank aus und das Kreditengagement wurde ge­kündigt. Wir verhandelten mit der Gläubigerbank, Bank und die Bank stimmte einen Verkauf für 60.000, - € zu. Ich brauch­te aber vom Eigentümer, Herrn Mustermann, das Ein­verständnis für den Freihändigen Verkauf, das haben wir dann nach langen Diskussionen bekommen, da wir dem Eigentümer nicht nur sein Vertrauen bekommen hatte, sondern auch ihm versprachen, dass wir uns mit seiner Bank über die Restforderung vergleichen.



Die Gesamtforderung der Bank gegen den Eigentümer Muster­mann lagen bei ca. 160.000, - €. Bei dem Objekt konnte aber nur der Verkehrswert von 60.000, - € angesetzt werden, sprich es war noch eine Restschuld von ca. 100.000, - € zu erwarten.

Dann ging alles sehr schnell. Wir waren mir den Eigentümer und dem Käufer beim Notar. Natürlich hatten wir vorher für den Käufer eine Finanzierungsbestätigung von der Bank. Dieses Darlehen haben wir vermittelt. Die Bank bekam ihre 60.000, - €. Als alles abgeschlossen war, bekam die Bank vom ehe­maligen Eigentümer und Schuldner immer noch 108.000, - € aus Forderungen und angelaufenen Zinsen. Im Februar 2020 verhandelten wir mit der Gläubigerbank eine Einmalzahlung vom Schuldner von 5.000, - €, mit Restschuldbefreiung und Austragung bei der SCHUFA als Erledigt-Vermerk (Forderung ausgeglichen). Somit war unsere Arbeit beendet und alle Beteiligten waren mehr als zufrieden.




Sachsen­anhalt: September 2019

Diese Zwangsversteigerung ist eher der „Klassiker“ unter den Zwangsversteigerungen. Es war eine Zwangsversteigerung wegen Aufhebung der Gemeinschaft. Gemein­schaften können Ehen sein, die geschieden werden, oder Erbgemeinschaften, bei der jeder einen Teil vom Objekt besitzt, so es auch im Grund­buch eingetragen ist und es Streit um die Auszahlung bzw. Nutzung geht. Jeder Beteiligte will ein Stück vom Kuchen abhaben und das Stück sollte so groß wie möglich sein, also Stress und Ärger vorprogrammiert.

Frau Mustermann ist eine ältere Dame, die ihren Lebensabend in Ruhe und Frieden in ihrem Eigenheim verbringen wollte, rief uns an. Nach dem Tod des Ehemannes der Frau Mustermann wurde laut Erbschein Frau Mustermann der hälftige Anteil zugesprochen, dem Sohn von Frau Mustermann ein Viertel und dem Enkel ebenfalls ein Viertel.

Da es in der Familie immer wieder Streit gab, überschrieb Frau Mustermann ihrem Enkel ihren eigenen hälftigen Anteil. Nun war das Maß für den Sohn der Frau Mustermann voll und er beantragte eine Zwangsversteigerung. 


Faktisch lies er das Elternhaus aus Gier versteigern, auch wenn seine leibliche Mutter in diesem Haus seit der Geburt lebte.
Die Frau Mustermann schilderte uns den Vorfall und den Stand der Dinge, es wurde komplizierter als wir dachten. Zuerst vermittelten wir der Rentnerin Frau Mustermann ein kleines Konsumentendarlehen, damit sie die Sicherheitsleistung (10%) beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen kann.

Für den Enkel avisierten wir ein Baufinanzierungsdarlehen, auf Abruf in der Höhe variabel, denn wir wussten ja nicht, wie hoch wir bieten mussten, damit Frau Mustermann in Ihrem Haus weiter wohnen kann und der Enkel in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält und dann alleiniger Eigentümer des Hauses wird.

Es wurde noch komplizierter, der der Sohn, welcher die Zwangs­versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt hat, saß zur Versteigerung als Beteiligter mit im Gerichtsaal. Er hätte niemals einem Gebot des Enkels zugestimmt, denn der sollte ja gerade nicht das Haus ersteigern.

Da wir das von Anfang an wussten, saßen wir natürlich mit in der Versteigerung, und ich selbst bot auf das Haus mit. Hinter mir saß ein Bauer aus dem Ort, der es aber auch für seine Kinder ersteigern wollte. Er stieg dann irgendwann aus und ich hatte eben ein Haus ersteigert und damit gesichert.

Ich bekam vom Enkel den Kaufpreis, und zahlte in die Gerichts­kasse den Restbetrag ein. Von diesem Erlös werden alle Betei­ligten nach den Rechten im Grundbuch ausgezahlt. Der Sohn der Frau Mustermann bekam so wenig ausgezahlt, dass er gerade die aufgelaufenen Kosten bei Gericht bezahlen konnte, wie Anträge und Gutachter etc.

Am Ende bekam der Enkel so viel ausgezahlt, dass er von mir das Haus zurückkaufen konnte. Der Sohn der Frau Mustermann weis bis heute nicht, dass dem Enkel das Haus allein gehört und wundert sich nur, dass seine Mutter immer noch nicht aus­ziehen musste. Das sind die Geschichten, die das Leben schreibt, aber wir hatten auf der ganzen Linie Erfolg, auch wenn es über Umwege ging, letztendlich freute sich die Frau Mustermann, das sie nun bis an ihr Lebensende in Ihrem Elternhaus weiter wohnen kann.



Brandenburg: Februar 2020

Die Familie Mustermann wohnt in dem Einfamilienhaus, was ursprünglich der Vater der Frau Mustermann mit eigenen Händen errichtet hat. Der Vater wohnt in einem zweiten Haus, was er sich danach gebaut hat. Familie Mustermann hatte mit mehreren Schicksalsschlägen zu kämpfen. Die Frau ist arbeitslos geworden und der Ehemann hatte eine schwere Herz-OP, die kein Arbeitsverhältnis mehr zulässt.

Mit einem Schlag blieben zwei Gehälter aus. Die Raten bei der Bank für das Haus konnten nicht mehr bedient werden und die Kündigung des Darlehens und damit die Zwangsversteigerung
war nur noch eine Zeitfrage. Der Zwangsversteigerungstermin wurde auf den 03.03.2020 festgelegt. Die Familie Mustermann rief uns an und wir bemühten uns sofort um Lösungswege und nahmen gleichzeitig zur Gläubigerbank Kontakt auf.

Die Gläubigerbank suggerierte uns den Kaufpreis, der unbedingt gezahlt werden muss, wenn die Versteigerung und damit das Verfahren vorläufig eingestellt werden soll und es dann folgerichtig nicht zum Termin kommt.

Das war unser großes Ziel, kein Termin, denn es kamen jeden Tag Interessenten am Haus vorbei und machte Fotos, gingen um das Grundstück herum und begutachteten es.

Ich muss jetzt nicht erläutern, wie peinlich es für die gesamte Familie Mustermann war, die im Ort über Generationen sehr gut bekannt war. Das großzügig angelegte Grundstück war sehr gepflegt und im Haus war alles perfekt, es gab nicht den geringsten Reparaturrückstau, es musste nichts verschönert werden, lediglich musste man im Frühjahr das wunderschöne Pool mit Wasser füllen.

Nach vielen, sehr langen und tiefgründigen Gesprächen mit dem Schwiegersohn, der eben gerade ein Einfamilienhaus von 260.000, - € gebaut hat, konnten wir nach allen Regeln der Finanzplanung den Schwiegersohn überzeugen und eine Bank finden, die das Objekt der Familie Mustermann finanzierte.

Wir konnten der Gläubigerbank eine Finanzierungsbestätigung und einen notariellen Kaufvertragsentwurf am Donnerstag den 27.02.2020 vorlegen.

Am Freitag den 28.02.2020 wurde der Termin vorläufig aufgehoben, so dass der Termin am Dienstag den 03.03.2020 nicht stattgefunden hat. Alle Beteiligten waren erleichtert und glücklich, denn das Zeitfenster von nur 2 Werktagen war echt knapp.

Die Urkunden vom Notar liegen bei der Gläubigerbank vor, die neu Finanzierende Bank hat das Darlehen an die Gläubigerbank ausgezahlt und nun nehmen wir den Vergleich der Restschuld der Familie Mustermann in Angriff und versuchen einen best­möglichen Vergleich mit Restschuldbefreiung zu erringen.